FAQ´s zur Vehinderungspflege

1. Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege gilt als eine finanzielle Leistung für Menschen, die Unterstützung im Alltag benötigen. Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege verhindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege.

2. Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Alle Pflegebedürftigen können die Verhinderungspflege beanspruchen, falls sie in Pflegegrad 2 bis 5 eingestuft sind und ihr Jahresbudget noch nicht ausgeschöpft haben. Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist, dass die pflegebedürftige Person bereits seit mindestens 6 Monaten zu Hause betreut wird.

3. Die Höhe der Verhinderungspflege?

Das Jahresbudget der Verhinderungspflege beträgt  € 1.612,00. Dieser Betrag kann in Teilen oder einmalig beantragt werden.

Wenn Sie den Betrag der Kurzzeitpflege nur teilweise nutzen, kann hier ein Betrag in Höhe von € 806 übertragen. In diesem Fall kann die Verhinderungspflege sogar € 2.418,00 pro Jahr betragen.

4. Für welche Bereiche der Betreuung kann Verhinderungspflege genutzt werden?

Die Verhinderungspflege kann sowohl für die 24h-Betreuung als auch für die stundenweise Unterstützung im Alltag in Anspruch genommen werden.

5. Wie lange kann ich Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen?

Der Leistungszeitraum der Verhinderungspflege ist pro Jahr auf sechs Wochen(42 Tage) begrenzt.

6. Muss die Verhinderungspflege im Voraus beantragt werden?

Nein, das ist nicht zwingend erforderlich. Ein Anspruch auf die Verhinderungspflege besteht auch dann, wenn diese erst im Nachhinein beantragt wird.

7. Wie kann man Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?

Die Verhinderungspflege muss bei der jeweiligen Pflegekasse beantragt werden. Das entsprechende Formular hierfür erhalten Sie von der Pflegekasse. Fragen zur Verhinderungspflege beantwortet Ihnen ebenfalls die zuständige Pflegekasse.

Wir hoffen, dass Ihnen diese Anleitung weiterhilft. Nutzen Sie diese Gelegenheit bevor es verfällt!

Ihr SorgenFrei Team

24.10.2022