Refinanzierung 2025
Nutzen Sie Ihr Jahresbudget!
Ab dem 1. Januar 2025 gibt es mehr Unterstützung für Sie! Es wurden sowohl der Enlastungsbetrag, als auch die Verhinderungspflege und das Pflegegeld erhöht.
Entlastungsbetrag:
Die Höhe des Enlastungsbetrags wurde um knapp 5 % erhöht. Das bedeutet, dass im Jahr 2025 die Höhe des monatlichen Zuschusses 131 € beträgt. Dieser Betrag kann beispielsweise für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Betreuungsangebote genutzt werden.
Verhinderungspflege:
Alle Pflegegrade erhalten ab 2025 1.685 € jährlich.
Pflegegeld:
Pflegegeld erhält man von der Pflegekasse ab Pflegegrad 2, s. Tabelle:
Pflegegrad 2 | 347 € |
Pflegegrad 3 | 599 € |
Pflegegrad 4 | 800 € |
Pflegegrad 5 | 990 € |
Pflegsachleistungen:
Die Pflegesachleistungen wurden auch angepasst, s. Tabelle:
Pflegegrad 2 | 796 € |
Pflegegrad 3 | 1.497 € |
Pflegegrad 4 | 1.859 € |
Pflegegrad 5 | 2.299 € |
Falls Sie noch ein Restbudget vom Entlastungsbetrag haben, können Sie dieses spätestens bis zum 30.06.2025 in Anspruch nehmen.
Falls Sie noch Fragen haben oder Unterstützung benötigen, vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch unter dem folgenden Link: Online-Beratung
03.02.2025

